Stand dieses Beitrags20.08.2026
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Das Wichtigste
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen übernommen.
- Bei Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei den Merkzeichen aG, Bl oder H können medizinisch notwendige ambulante Fahrten mit ärztlicher Verordnung ohne vorherige Einzelgenehmigung möglich sein. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich festgestellt sein.
- Auch ohne Pflegegrad oder Merkzeichen können Fahrten in besonderen Einzelfällen genehmigungsfähig sein. Entscheidend sind die konkrete Mobilitätsbeeinträchtigung, die Art/Dauer der Behandlung und die medizinische Notwendigkeit.
- Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt – jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
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Was Sie jetzt tun können
- Vor der Fahrt klären, ob eine ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung vorliegt.
- Bei unklarer Genehmigung direkt die Krankenkasse fragen und Verordnung/Genehmigung aufbewahren.
- Kein Pflegegrad und Rollstuhl? Nicht pauschal abweisen lassen: den Bereich „Rollstuhl, aber kein Pflegegrad“ nutzen und bei ambulanten Fahrten die notwendige Vorab-Genehmigung prüfen.
- Erst danach das geeignete Beförderungsmittel organisieren. Medizinische Notwendigkeit und Art der Beförderung entscheidet die verordnende Stelle.
Wichtig
TiXA ist ein Mietwagen-/Krankenfahrdienst und kein Rettungsdienst. Bei akuten medizinischen Notfällen gilt 112.
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Offizielle Quellen
Für verbindliche Details bitte die Originalquelle prüfen:
