Stand dieses Beitrags20.08.2026
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Das Wichtigste
- Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben aktuell Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat.
- Der Betrag ist zweckgebunden und kann nur für anerkannte bzw. gesetzlich vorgesehene Unterstützungsleistungen eingesetzt werden.
- Auch Pflegegrad 1 ist aktuell einbezogen.
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Was Sie jetzt tun können
- Pflegekasse fragen, welche anerkannten Angebote in Ihrer Region abrechenbar sind.
- Vor Beauftragung klären, ob der konkrete Anbieter/die Leistung anerkannt ist.
- Rechnungen und Erstattungen nachvollziehbar aufbewahren.
Wichtig
Für die Nutzung gelten je nach Pflegegrad und Leistungsart besondere Regeln.
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Offizielle Quellen
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