Stand dieses Beitrags20.08.2026
Quellen dieses Beitrags2 offizielle Quelle(n)
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Das Wichtigste
- Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt; gesetzlich Versicherte sind bei der Pflegekasse ihrer Krankenkasse versichert.
- Schon eine telefonische oder schriftliche Mitteilung mit dem Wunsch nach Pflegeleistungen kann als Antrag gelten. Der Zeitpunkt ist für den möglichen Leistungsbeginn wichtig.
- Der Medizinische Dienst begutachtet die Selbstständigkeit und empfiehlt einen Pflegegrad; die Entscheidung trifft die Pflegekasse.
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Was Sie jetzt tun können
- Pflegekasse kontaktieren und ausdrücklich Pflegeleistungen/Pflegegrad beantragen.
- Vor der Begutachtung notieren, wobei im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt wird; vorhandene Unterlagen bereithalten.
- Bescheid und Gutachten sorgfältig prüfen. Wenn etwas nicht passt, Frist für einen Widerspruch beachten.
Wichtig
Die reguläre gesetzliche Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage; in bestimmten Situationen gelten kürzere Fristen.
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Offizielle Quellen
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