Stand dieses Beitrags20.08.2026
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Das Wichtigste
- Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 € je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlen.
- Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder deutlich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.
- Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss unter Voraussetzungen gebündelt werden – bis zum Vierfachen.
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Was Sie jetzt tun können
- Problem konkret beschreiben: z. B. Dusche nicht erreichbar, Treppe verhindert selbstständiges Verlassen der Wohnung.
- Vor Auftragserteilung Kostenvoranschläge und Anforderungen der Pflegekasse klären und Antrag stellen.
- Bescheid abwarten bzw. schriftlich klären, ob vor Bewilligung begonnen werden darf.
Wichtig
Nicht jeder Umbau wird automatisch übernommen. Entscheidend sind Pflegegrad, Zweck, konkrete Maßnahme und die Entscheidung der Pflegekasse.
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Offizielle Quellen
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