Stand dieses Beitrags20.08.2026
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Das Wichtigste
- Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden aktuell bis zu 42 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet.
- Voraussetzung ist grundsätzlich Pflegebedürftigkeit und häusliche Pflege; die konkrete Bewilligung erfolgt über die Pflegekasse.
- Technische Pflegehilfsmittel werden anders behandelt und können mit einem Eigenanteil verbunden sein oder leihweise bereitgestellt werden.
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Was Sie jetzt tun können
- Bei der Pflegekasse nach dem Antrag für Pflegehilfsmittel fragen.
- Nur Produkte beantragen, die tatsächlich benötigt werden und unter die Leistung fallen.
- Bewilligung und Abrechnung prüfen; Anbieterangebote später nicht mit dem gesetzlichen Anspruch verwechseln.
Wichtig
Vor einer Beauftragung oder einem privaten Kauf sollte zuerst geklärt werden, ob und in welcher Höhe ein Kostenträger beteiligt werden kann.
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Offizielle Quellen
Für verbindliche Details bitte die Originalquelle prüfen:
