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Tagespflege & Beförderung

Was teilstationäre Pflege umfasst und warum die Beförderung zur Einrichtung anders abgerechnet werden kann als eine Krankenfahrt.

Stand dieses Beitrags20.08.2026
Quellen dieses Beitrags1 offizielle Quelle(n)
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Das Wichtigste

  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück.
  • Das ist rechtlich nicht dasselbe wie eine ärztlich verordnete Krankenfahrt zur Behandlung.
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Was Sie jetzt tun können

  1. Mit der Tagespflege klären, ob und wie die Beförderung organisiert wird.
  2. Pflegegrad und verfügbaren Leistungsrahmen mit der Pflegekasse prüfen.
  3. Krankenfahrt und Tagespflegebeförderung bei Rechnungen/Anträgen nicht miteinander vermischen.
Wichtig

Die konkrete Organisation und Abrechnung hängt von Einrichtung und Vertrag ab.

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Offizielle Quellen

Für verbindliche Details bitte die Originalquelle prüfen:

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